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Allgemeinbildung 2030

Mit dem Projekt «Allgemeinbildung 2030» soll die Allgemeinbildung der beruflichen Grundbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes ausgerichtet werden.

Die aktuelle Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung und der Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht wurden im Jahre 2006 erlassen. Um die Lernenden weiterhin nachhaltig in die Gesellschaft und Arbeitswelt zu integrieren, ist die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung unter Einbezug der Megatrends – wie beispielsweise der Digitalisierung oder der Internationalisierung und Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen – auf die Zukunft auszurichten.

Projektziel

Ziel des Projekts «Allgemeinbildung 2030» ist es, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung fit für die Zukunft zu machen. Dabei wird der allgemeinbildende Unterricht hinsichtlich der künftigen Erfordernisse überprüft und weiterentwickelt.

Auf der Grundlage der Ziele der Allgemeinbildung gemäss Berufsbildungsgesetz und der Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung werden unter anderem die Bildungsinhalte, das Ausbildungskonzept, der Umfang und das Qualifikationsverfahren überprüft und bei Bedarf angepasst. Dabei ist die Einbettung der Allgemeinbildung auf Sekundarstufe II und insbesondere die Anbindung an die Lehrpläne der Volksschule zu beachten. 

Träger Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz SBBK

Kontakt

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Odile Fahmy
+41 58 483 90 47
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Inés Boekholt-Förderer
+41 58 465 22 45
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz SBBK
Daniel Preckel
+41 41 228 52 79
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Teilen Sie uns Ihre persönlichen Gedanken und Ideen zur Revision der Bildungsgrundlagen Allgemeinbildung mit!

zum Formular

Projektstand

  • Phase I – Initialisierung und Konzeptualisierung (abgeschlossen) 
    • Impulse: Berufsbildung 2030, Empfehlungen zur Umsetzung des Rahmenlehrplans allgemeinbildender Unterricht und Aktionsplan Digitalisierung im BFI-Bereich in den Jahren 2019-2020
    • Erstellung Konzept und Projektplan
  • Phase II – Analyse und Empfehlungen (abgeschlossen)

    Bericht Review «Allgemeinbildung 2030 in der beruflichen Grundbildung»

    Die Grundsätze für die Revision der «Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung» (VMAB) und des «Rahmenlehrplans für den allgemein bildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildung» (RLP ABU) wurden im Herbst 2021 von der Tripartiten Berufsbildungsämterkonferenz (TBBK) gutgeheissen. Sie lauten:

    • Der Stellenwert der Allgemeinbildung ist zu stärken.
    • Der allgemeinbildende Unterricht (ABU) soll sich an Qualitätsstandards messen und damit eine schweizweite Verbindlichkeit garantieren.
    • ABU wird von qualifizierten ABU-Lehrpersonen unterrichtet.
    • Das pädagogisch-didaktische Konzept des ABU wird beibehalten.
    • ABU und berufskundlicher Unterricht (BKU) sind aufeinander abzustimmen, sowohl zum Zeitpunkt der Konzeption sowie zum Zeitpunkt der Umsetzung.
    • Der ABU der Zukunft stärkt die Standardsprache des Schulortes, berücksichtigt und priorisiert Megatrends.
    • Die Verbindlichkeit der Umsetzung des Rahmenlehrplans in den Berufsfachschulen wird erhöht und die Kantone übernehmen mehr Verantwortung in der Qualitätssicherung des ABU.
    • Die Qualifikationsverfahren werden vereinfacht.
    • Die Gesamtverantwortung für die Allgemeinbildung liegt beim SBFI. Für die Umsetzung des ABU sind die Kantone verantwortlich
  • Phase III – Revision Bildungsgrundlagen Allgemeinbildung (aktuell)

    Seit Januar 2022 befindet sich das Projekt in der Phase III «Revision Bildungsgrundlagen Allgemeinbildung». Die Co-Projektleitung wird in dieser Phase durch das Projektbüro Interface Politikstudien Forschung Beratung AG Luzern und Lausanne unterstützt. 

    Es besteht Einigung, dass der Rahmenlehrplan konkretisiert werden muss.
    Kurzinformation 1

    Die Stossrichtung des Rahmenlehrplan-Entwurfs wird befürwortet.
    Kurzinformation 2

    Ein Austausch zwischen dem SBFI, der Co-Projektleitung ABU 2030 und den Pädagogischen Hochschulen St. Gallen und Zürich hat stattgefunden.
    Mitteilung

    Über 70 Personen haben am Soundingboard teilgenommen.
    Kurzinformation 3

    Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Fachberatung wieder aufgenommen
    Kurzinformation 4

    Der Entwurf des RLP stösst bei den Arbeits- und Begleitgruppemitgliedern grundsätzlich auf Anklang.
    Kurzinformation 5

    Bereit für die Konsultation der Bundesämter
    Kurzinformation 6

    Start Vernehmlassung & Teilprojekt 4
    Kurzinformation 7


    Planung

    Zeitplan Allgemeinbildung d

    • Teilprojekt 1 - Revision Verordnung und Weiterentwicklung der Allgemeinbildung - Leitung SBFI
    • Teilprojekt 2 - Revision Rahmenlehrplan Allgemeinbildung und Qualifikationsverfahren - Co-Leitung SBFI - SBBK
    • Teilprojekt 3 - Abstimmung zwischen Allgemeinbildung und Berufskundlichem Unterricht - Leitung EHB
    • Teilprojekt 4 - Leitdokumente zur Erhöhung der Qualität und der Verbindlichkeit in der Umsetzung - Leitung SBBK
    • Teilprojekt 5 - Forschung und Evaluation - Co-Leitung SBFI - SBBK

    Mitglieder Begleitgruppe, Pädagogische Fachberatung und Arbeitsgruppe

    Start Vernehmlassung & Teilprojekt 4
  • Phase IV – Einführung und Abschluss (ab 2025)

    geplant im Jahr 2025; Inkrafttreten der revidierten Bildungsgrundlagen im Jahr 2026

 

FAQ

Die gemäss Vernehmlassungsentwurf vorgesehene Aufhebung der Möglichkeit, von den Verordnungsbestimmungen abzuweichen, betrifft die Ausbildungen mit integrierter Allgemeinbildung (AB). Letztere weichen aktuell von der Verordnung über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (VMAB) ab, da das Qualifikationsverfahren in diesen Berufen nicht gemäss dem in der aktuell geltenden Verordnung definierten Verfahren abläuft.

Die Vernehmlassungsvorlage berücksichtigt die neusten Revisionen der kaufmännischen Berufe. Die Übergangsbestimmungen in Artikel 15 Absatz 5 der Vorlage lassen die Möglichkeit offen, den Qualifikationsbereich der Allgemeinbildung bis spätestens 2037 nach dem integrierten Modell zu unterrichten und zu prüfen. Diese Frist bedingt eine Revision der Bildungsverordnungen der Berufe mit integrierter AB im Hinblick auf ein Inkrafttreten spätestens 2033 (erstes Qualifikationsverfahren gemäss der VMAB spätestens 2036 für das Niveau EFZ), d. h. 10 Jahre nach dem Inkrafttreten der letzten Revision der kaufmännischen Berufe. Das SBFI und die Kantone halten eine Frist von 10 Jahren für die Überprüfung der Bildungsziele angesichts des rasanten digitalen Wandels und insbesondere des starken Aufkommens der künstlichen Intelligenz für angemessen und vermutlich auch notwendig.

Die Aufhebung der Möglichkeit, von der Verordnung abzuweichen, ist aus mehreren Gründen gerechtfertigt:

Ein erster Grund ist die von den Verbundpartnern bei der Festlegung der Revisionsgrundsätze geäusserte Absicht, den Stellenwert der Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung zu erhöhen und ihr mehr Sichtbarkeit zu verleihen. Dies soll durch eine stärkere Harmonisierung des Unterrichts und der Evaluation der AB erreicht werden. Mit der Aufhebung der Möglichkeit, von der VMAB abzuweichen, wird die Sichtbarkeit der AB in allen beruflichen Grundbildungen verbessert und die Komplexität der Umsetzung verringert, da Dispensationen (heute in den Ausbildungen mit integrierter AB schwer umsetzbar) im Zusammenhang mit Kursen der integrierten Berufsmaturität oder einem vorgängigen Bildungsweg erleichtert werden.

Die mit den Übergangsbestimmungen in Artikel 15 Absatz 5 gewährte Frist für die Anpassung der Verordnungen an eine Revision der Allgemeinbildung zeigt im Übrigen, wie unflexibel und träge das System mit integrierter AB in Bezug auf die Anpassungsfähigkeit ist. Die Berufsentwicklung kann schwerlich mit den Arbeiten zur Entwicklung im Bereich der AB synchronisiert werden, die sich aus der mindestens alle sieben Jahre stattfindenden Überprüfung durch das SBFI ergeben (Art. 13 Vernehmlassungsentwurf VMAB) und dem ausdrücklichen Willen der Verbundpartner zur regelmässigen Weiterentwicklung der AB entsprechen.

Ein weiterer Grund ist die Kompetenzorientierung, die nun bei den Revisionen der Bildungsverordnungen in der beruflichen Grundbildung angewendet wird. Sie wurde auch bei der Revision des RLP ABU durch das Hinzufügen von 12 Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen in den Vordergrund gestellt. Die integrierte Vermittlung der Allgemeinbildung liess sich damit begründen, dass auf beruflicher Ebene und in der AB dieselben Fächer (Recht, Wirtschaft usw.) unterrichtet wurden. Die Erfahrung der jüngsten Revisionen hat gezeigt, dass es mit der Kompetenzorientierung schwierig ist, die von der AB verfolgten Kompetenzen in die beruflichen Handlungskompetenzen zu integrieren. Der Unterschied liegt eben gerade im Anwendungsbereich des Wissens und für das SBFI ist es schwierig zu überprüfen, ob die im RLP ABU festgelegten Ziele durch die Handlungskompetenzen abgedeckt sind. Das Risiko ist gross, dass der übergreifende Ansatz der AB verlorengeht und die Entwicklung der Kompetenzen der Allgemeinbildung gemäss Artikel 15 Absatz 2 Buchstaben b BBG, der auf eine Integration der Lernenden in die Gesellschaft als verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger abzielt, bei einem in die Berufskenntnisse integrierten Unterricht der AB neben dem rein beruflichen Kontext keinen Platz findet.

Die Entwicklung der kompetenzorientierten Ausbildungsvorschriften und Unterrichtsmethoden ermöglicht im Übrigen eine Annäherung des Unterrichts der Berufskenntnisse und des allgemeinbildenden Unterrichts (ABU), ohne dass die Ziele zusammengelegt werden. Das Teilprojekt 4 des Projekts «Allgemeinbildung 2030» dient namentlich der Erarbeitung von Instrumenten, die diese Annährung ermöglichen. Die Idee ist es, während der Phase der Berufsentwicklung zu ermitteln, wo Synergien zwischen dem ABU und den Berufskenntnissen genutzt werden können, und an der Komplementarität zu arbeiten, ohne Doppelspurigkeiten zu schaffen. Der Verzicht auf die schriftliche Abschlussprüfung in AB zugunsten einer kontextualisierten Abschlussarbeit stärkt den differenzierten Ansatz der Anwendung des Wissens. Überdies ist die Möglichkeit einer praktischen Arbeit mit einem AB-Teil, der den Anforderungen der VMAB entspricht, grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Weiterführende Informationen

Mitglieder Begleitgruppe, Pädagogische Fachberatung und Arbeitsgruppe
Bericht Review «Allgemeinbildung 2030 in der beruflichen Grundbildung»
Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
Grundsätze für die Revision

Eine verbundpartnerschaftliche Initiative zur Weiterentwicklung der Berufsbildung