Allgemeinbildung 2030
Mit dem Projekt «Allgemeinbildung 2030» wurde die Allgemeinbildung der beruflichen Grundbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes ausgerichtet.
Die Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung und der Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht wurden im Jahre 2006 erlassen. Um die Lernenden weiterhin nachhaltig in die Gesellschaft und Arbeitswelt zu integrieren, wurde die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung unter Einbezug der Megatrends – wie beispielsweise der Digitalisierung oder der Internationalisierung und Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen – auf die Zukunft ausgerichtet.
Projektziel
Ziel des Projekts «Allgemeinbildung 2030» war es, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung fit für die Zukunft zu machen. Dabei wurde der allgemeinbildende Unterricht hinsichtlich der künftigen Erfordernisse überprüft und weiterentwickelt.
Auf der Grundlage der Ziele der Allgemeinbildung gemäss Berufsbildungsgesetz und der Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung wurden unter anderem die Bildungsinhalte, das Ausbildungskonzept, der Umfang und das Qualifikationsverfahren überprüft und bei Bedarf angepasst. Dabei wurde die Einbettung der Allgemeinbildung auf Sekundarstufe II und insbesondere die Anbindung an die Lehrpläne der Volksschule beachtet.
Projektumsetzung
Weiterführende Informationen
- Verordnung über Mindestvorschriften und Rahmenlehrplan für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
- Nationales Handbuch zur Erarbeitung von Schullehrplänen für den allgemeinbildenden Unterricht
Träger
- Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
- Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz SBBK
