Die Berufsmaturität ist seit ihrer Einführung im Jahr 1993 ein zentrales Element des schweizerischen Bildungssystems, das u.a. den Anspruch hat, auf allen Stufen durchlässig zu sein. Gekoppelt mit einer beruflichen Grundbildung stellt die Berufsmaturität den wichtigsten Zugang zu einem Bachelorstudium an einer Fachhochschule im berufsverwandten Fachbereich im Hinblick auf die Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in Wirtschaft und Gesellschaft dar.
Die Berufsmaturität soll auch in Zukunft ein attraktives Bildungsangebot für leistungsstarke Jugendliche sein. Im Projekt Berufsmaturität 2030 wurde der Anpassungsbedarf der Berufsmaturität (BM) überprüft.
Zielsetzung
Um den Anpassungsbedarf der Berufsmaturität zu eruieren, hat das SBFI unter Einbezug der damaligen eidgenössischen Berufsmaturitätskommission EBMK Vorarbeiten geleistet. Insbesondere hat das SBFI (zusammen mit der SBBK) eine zweite Evaluation der Studierfähigkeit der BM-Absolventinnen und -Absolventen an den Fachhochschulen sowie eine Studie zum Thema Blended Learning in Auftrag gegeben.
Anhand der Resultate der Vorarbeiten sowie Empfehlungen der EBMK hat das SBFI den Projektumfang und dessen Ziele definiert. Die Vorarbeiten haben gezeigt, dass keine grundlegende Reform der Berufsmaturität notwendig war. Es handelte sich grundsätzlich um eine Teilrevision.
Kurz zusammengefasst ging es im Projekt BM2030 um Folgendes:
Die Berufsmaturitätsverordnung (BMV) war zu optimieren. Diese benötigte vor allem Justierungen und Präzisierungen im Sinne einer besseren Verständlichkeit oder sinnvolleren Regelung auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen.
Der Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (RLP-BM) war insbesondere im Hinblick auf die Studierfähigkeit zu optimieren (der Grundlagenbereich – Sprachen und Mathematik – sowie die überfachlichen Kompetenzen waren gemäss Hinweisen der Evaluation der Studierfähigkeit der BM-Absolventen an den Fachhochschulen zu überprüfen). Der Rahmenlehrplan benötigte ausserdem – genauso wie die Berufsmaturitätsverordnung – Justierungen und Präzisierungen im Sinne einer besseren Verständlichkeit oder sinnvolleren Regelung auf der Basis der gemachten Erfahrungen.
Die Anerkennungsprozesse waren zu überprüfen und zu entschlacken bzw. verstärkt zu digitalisieren.
Die verbundpartnerschaftliche Zusammenarbeitsowie die Information und Kommunikationrund um die BM waren zu stärken.
Die obenerwähnten Ziele wurden im Rahmen von vier Teilprojekten behandelt.
Projektumsetzung
Die Tripartite Berufsbildungskonferenz TBBK hat am 1. September 2022 den vom SBFI durch den Einbezug der EBMK erarbeiteten Projektauftrag Berufsmaturität 2030 zur Kenntnis genommen und grünes Licht für den Start des Projekts gegeben.
Vertretungen aller Verbundpartner (inkl. Berufsfachschulen) und von Swissuniversities wurden gemäss Projektauftrag in den verschiedenen Teilprojekten eingesetzt. Die Arbeiten der Phase II (Teilprojekte 1 bis 4) sind Ende Januar 2023 gestartet.
Mehr Details können dem freigegebenen Projetkauftrag Berufsmaturität 2030 entnommen werden. Das Dokument ist in deutscher Sprache verfügbar.
In dieser Phase wurden die Fragenstellungen der Teilprojekte (TP) 1 bis 4 bearbeitet.
Die vom Januar bis Oktober 2023 geführten TP 1 und TP 2 (Optimierung BMV und Optimierung RLP-BM) sind die Hauptteilprojekte von BM2030, gefolgt vom TP 3 (Anerkennungsprozesse). Dieses konnte gemäss Planung im November 2023, nach dem Vorliegen der Resultate der TP 1 und 2, gestartet werden. TP 4 (verbundpartnerschaftliche Zusammenarbeit und Kommunikation) war übergeordnet und stand nicht in direkter Verbindung zu den anderen drei Teilprojekten. Es wurde parallel zu TP1 und 2 geführt.
Die Arbeiten der TP 1-2-4 sind im Hinblick auf die Vernehmlassung (April-Juli 2024) abgeschlossen. Die Arbeiten des TP 3 liegen ebenfalls vor und wurden Mitte August 2024 in eine vierwöchige kantonale Anhörung geschickt.
Die TBBK hat die weiteren Schritte für BM2030 gutgeheissen.
Die dreiwöchigen Ämterkonsultation aller Bundeseinheiten zur Eröffnung der Vernehmlassung fand im Januar 2024 statt. Nach der Bereinigung der Differenzen eröffnete der Bundesrat am 10. April 2024 die Vernehmlassung zur Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung (BMV) und des Rahmenlehrplans über die Berufsmaturität (RLP-BM). Diese dauerte bis 24. Juli 2024.
Gegenstand der Vernehmlassung war zudem die künftige Strategie der Verbundpartner und von swissuniversities zur Stärkung der Berufsmaturität.
Die Auswertung der 81 eingegangen Stellungnahmen aus der Vernehmlassung und die Bereinigung der Vernehmlassungsunterlagen erfolgten bis Ende 2024. Zu diesem Zweck wurden die Begleitgruppe und die Arbeitsgruppen der einzelnen Teilprojekten reaktiviert.
Anschliessend fand im März 2025 eine weitere interne Ämterkonsultation zur Gutheissung der Berufsmaturitätsverordnung statt.
Hinweis zum Teilprojekt 3 Anerkennungsprozesse: Das im TP3 vereinfachte Anerkennungsformular sowie der weitgehend überarbeite Leitfaden «Anerkennungsverfahren für Bildungsgänge der Berufsmaturität» waren nicht Gegenstand der Vernehmlassung und wurden Mitte August 2024 in eine vierwöchige kantonale Anhörung geschickt. Die Rückmeldungen aus der kantonalen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbeitet.
Der Bundesrat hat die Berufsmaturitätsverordnung an seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 verabschiedet. Am gleichen Tag hat das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den entsprechenden Rahmenlehrplan erlassen. Beide treten am 1. März 2026 in Kraft.
Die Publikation der Berufsmaturitätsverordnung in der amtlichen Sammlung erfolgte im Juli 2025. Zudem wurde ein Kreisschreiben mit weiteren Informationen sowie die Links zu den veröffentlichten Dokumenten versendet. Alle im Rahmen des Projekts BM2030 erarbeiteten Unterlagen wurden auf dieser Webseite veröffentlicht.
Des Weiteren wird auf dieser Webseite eine provisorische nicht offiziell gültige Version des Rahmenlehrplans mit gelbmarkierten Anpassungen zur Verfügung gestellt.
Die kantonale Umsetzung ist nicht Teil des Projekts BM2030.
Die Kantone werden rechtzeitig uber die notwendigen Schritte für die Einreichung der Gesuche um Anerkennung und/oder Erneuerung der Anerkennung der BM-Bildungsgänge informiert (letzte Frist: 1. März 2027). Eine Workflow-Management-Plattform zur Abwicklung der Anerkennungsverfahren der BM-Bildungsgänge wird bis zur Inkraftsetzung der BM-Grundlagen entwickelt.
Der überarbeitete Leitfaden «Anerkennungsverfahren für Bildungsgänge der Berufsmaturität» wird publiziert, sobald die Workflow-Management-Plattform einsatzbereit ist.