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Berufsmaturität 2030

Die Berufsmaturität ist seit ihrer Einführung im Jahr 1993 ein zentrales Element des schweizerischen Bildungssystems, das u.a. den Anspruch hat, auf allen Stufen durchlässig zu sein. Gekoppelt mit einer beruflichen Grundbildung stellt die Berufsmaturität den wichtigsten Zugang zu einem Bachelorstudium an einer Fachhochschule im berufsverwandten Fachbereich im Hinblick auf die Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in Wirtschaft und Gesellschaft dar.

Die Berufsmaturität soll auch in Zukunft ein attraktives Bildungsangebot für leistungsstarke Jugendliche sein. Im Projekt Berufsmaturität 2030 wurde der Anpassungsbedarf der Berufsmaturität (BM) überprüft.

Zielsetzung

Um den Anpassungsbedarf der Berufsmaturität zu eruieren, hat das SBFI unter Einbezug der damaligen eidgenössischen Berufsmaturitätskommission EBMK Vorarbeiten geleistet. Insbesondere hat das SBFI (zusammen mit der SBBK) eine zweite Evaluation der Studierfähigkeit der BM-Absolventinnen und -Absolventen an den Fachhochschulen sowie eine Studie zum Thema Blended Learning in Auftrag gegeben.

Anhand der Resultate der Vorarbeiten sowie Empfehlungen der EBMK hat das SBFI den Projektumfang und dessen Ziele definiert. Die Vorarbeiten haben gezeigt, dass keine grundlegende Reform der Berufsmaturität notwendig war. Es handelte sich grundsätzlich um eine Teilrevision.

Kurz zusammengefasst ging es im Projekt BM2030 um Folgendes:

  • Die Berufsmaturitätsverordnung (BMV) war zu optimieren. Diese benötigte vor allem Justierungen und Präzisierungen im Sinne einer besseren Verständlichkeit oder sinnvolleren Regelung auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen.
  • Der Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (RLP-BM) war insbesondere im Hinblick auf die Studierfähigkeit zu optimieren (der Grundlagenbereich – Sprachen und Mathematik – sowie die überfachlichen Kompetenzen waren gemäss Hinweisen der Evaluation der Studierfähigkeit der BM-Absolventen an den Fachhochschulen zu überprüfen). Der Rahmenlehrplan benötigte ausserdem – genauso wie die Berufsmaturitätsverordnung – Justierungen und Präzisierungen im Sinne einer besseren Verständlichkeit oder sinnvolleren Regelung auf der Basis der gemachten Erfahrungen.
  • Die Anerkennungsprozesse waren zu überprüfen und zu entschlacken bzw. verstärkt zu digitalisieren.
  • Die verbundpartnerschaftliche Zusammenarbeit sowie die Information und Kommunikation rund um die BM waren zu stärken.

Die obenerwähnten Ziele wurden im Rahmen von vier Teilprojekten behandelt.

Projektumsetzung

Grobe Meilensteinplanung

Weitere Informationen

Studien und Evaluationen

Projektunterlagen BM 2030

Träger

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI