Berufs-, Studien- und Laufbahnberatende verfügen gemäss Berufsbildungsgesetz über eine vom Bund anerkannte Fachbildung. Der Bundesrat erlässt die Mindestvorschriften für die Anerkennung der Bildungsgänge. Diese sind in der Berufsbildungsverordnung festgehalten. Gestützt auf die Mindestvorschriften erlässt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation das Qualifikationsprofil Berufs-, Studien- und Laufbahnberater/in und Bestehensregeln zur Erlangung des Titels «Dipl. Berufs-, Studien- und Laufbahnberater/in». Das Qualifikationsprofil umfasst das Berufsbild, die beruflichen Handlungskompetenzen und das Anforderungsniveau. Die Bestehensregeln zeigen auf, wie die erforderlichen Kompetenzen zu beurteilen sind. Die Mindestvorschriften sowie das Qualifikationsprofil und die Bestehensregeln dienen dem SBFI als Grundlage für die Akkreditierung der Fachbildungen. Für die Bildungsinstitutionen bilden diese Dokumente die Grundlage für die Entwicklung der Bildungsgänge und der Qualifikationsverfahren.