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Projekte 2030 – Lebenslanges Lernen

Überprüfen der bestehenden Bildungsangebote auf ihre Tauglichkeit im Hinblick auf das lebenslange Lernen (vertikale und horizontale Karrieren). Entwickeln von konkreten Modellen zur Anrechnung von formal und nicht-formal erworbenen Kompetenzen an die formalen Berufsbildungsangebote. Entwickeln von innovativen Praxiskonzepten für die Berufsbildung zur Integration benachteiligter Gruppen

Mobilisierung von Unternehmen für den Berufsabschluss für Erwachsene

Das Projekt hatte zum Ziel, Unternehmen gezielter über die Möglichkeit eines Berufsabschlusses für Erwachsene zu informieren. Auch sollen die Unternehmen für ihre zentrale Rolle bei der Ausbildung von Erwachsenen sensibilisiert werden.

Lancierung des Leitfadens zur Anrechnung von Bildungsleistungen in der beruflichen Grundbildung

Der rasche Wandel der Arbeitswelt erfordert, dass Erwachsene effizient zu einem Berufsabschluss gelangen können. Die rechtlichen Grundlagen zur Anrechnung von Bildungsleistungen sind vorhanden, die Umsetzung des rechtlichen Auftrags geschieht jedoch noch lückenhaft. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation hat deshalb in einem verbundpartnerschaftlichen Projekt einen Leitfaden zur Anrechnung von Bildungsleistungen entwickelt. Im Projekt «Lancierung des Leitfadens zur Anrechnung von Bildungsleistungen in der beruflichen Grundbildung» wurde dieses Instrument im Feld implementiert.

Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung für Erwachsene

Erwachsene Kandidatinnen und Kandidaten in der beruflichen Grundbildung mit angenommen gleicher Voraussetzung/Vorbildung in der Allgemeinbildung erhalten je nach Kanton unterschiedliche Entscheide für die anrechenbare allgemeine Vorbildung. Dies ist ein unbefriedigender Zustand. Hier setzt das Projekt an.

Auslegeordnung Positionierung der höheren Fachschulen

Im Rahmen des Projekts «Positionierung der höheren Fachschulen» wird das System der höheren Fachschulen hinsichtlich ihrer nationalen und internationalen Positionierung ganzheitlich überprüft und gegebenenfalls Massnahmen umgesetzt. Dabei soll das spezifische Qualitätsmerkmal der Arbeitsmarktorientierung erhalten und weiter gestärkt werden. In einem ersten Schritt wurde eine Auslegeordnung erstellt.

Lehrvertrag für Erwachsene

Das Lehrvertragsformular in der beruflichen Grundbildung ist auf Jugendliche zugeschnitten und berücksichtigt potentiell wichtige Elemente für die Erwachsenen nicht. Deshalb wird geprüft, ob spezifische Informationen, die Erwachsenen betreffen, in Form eines standardisierten Zusatzes zum Lehrvertrag festgehalten werden können.

Allgemeinbildung 2030

Mit dem Projekt «Allgemeinbildung 2030» wurde die Allgemeinbildung der beruflichen Grundbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes ausgerichtet.

Gehörlose und Hörbehinderte und ihr Zugang zur Berufsbildung

Gehörlose und hörbehinderte Lernende sollen adäquat beraten und begleitet werden. Der Schlussbericht bietet allen Akteuren Unterstützung, indem auf bestehende Hilfestellungen hingewiesen und Optimierungsmöglichkeiten benannt werden. Dadurch soll für gehörlose und hörbehinderte Lernende der Zugang zur Berufsbildung und die adäquate Unterstützung während einer beruflichen Grundbildung verbessert werden.

Überarbeitung Qualifikationsprofil und Bestehensregeln Berufs-, Studien- und Laufbahnberater/in

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatende verfügen gemäss Berufsbildungsgesetz über eine vom Bund anerkannte Fachbildung. Der Bundesrat erlässt die Mindestvorschriften für die Anerkennung der Bildungsgänge. Diese sind in der Berufsbildungsverordnung festgehalten.

Berufsmaturität 2030

Die Berufsmaturität ist seit ihrer Einführung im Jahr 1993 ein zentrales Element des schweizerischen Bildungssystems, das u.a. den Anspruch hat, auf allen Stufen durchlässig zu sein. Gekoppelt mit einer beruflichen Grundbildung stellt die Berufsmaturität den wichtigsten Zugang zu einem Bachelorstudium an einer Fachhochschule im berufsverwandten Fachbereich im Hinblick auf die Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in Wirtschaft und Gesellschaft dar.

viamia: Kostenlose Standortbestimmung für Erwachsene ab 40 Jahren

Die Arbeitswelt wandelt sich rasch. Deshalb ist es wichtig, die eigene Laufbahn aktiv zu gestalten. Der Bundesrat und die Sozialpartner möchten, dass Arbeitnehmende ab 40 Jahren regelmässig eine Standortbestimmung vornehmen, bei der die berufliche und persönliche Situation analysiert und unter Einbezug der sich verändernden Erfordernisse des Arbeitsmarktes reflektiert wird. Anstehende berufliche Veränderungen oder ein allfälliger Weiterbildungsbedarf können so rechtzeitig ermittelt und persönliche Schritte zum Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit geplant werden. Aus diesem Grund subventionierte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Auftrag des Bundesrates die Entwicklung und Implementierung eines kostenlosen Abklärungs- und Beratungsangebots für Arbeitnehmende ab 40 Jahren.

Stärkung der betrieblichen Ausbildungskompetenz

Im Projekt «Stärkung der betrieblichen Ausbildungskompetenz» wurde ein branchenübergreifendes Weiterbildungssystem für Betriebe und die in der Ausbildung von Lernenden engagierten Personen entwickelt. Dieses baut auf dem obligatorischen Berufsbildnerkurs auf. Das System kann berufsfeldspezifisch angeboten und dadurch den Eigenheiten der Branchen gerecht werden. Ziel ist, mit «good stories» im Betrieb die Attraktivität der betrieblichen Bildung zu erhöhen.

Erwachsenengerechte Angebote der beruflichen Grundbildung

Für Erwachsene bieten sich Erwachsenenklassen als Form des erwachsenengerechten Unterrichts in der beruflichen Grundbildung an. Der Überblick zu den Angeboten und der Anzahl betroffener Erwachsener ist für die Bildung solcher, auch überkantonal angebotenen Klassen, wichtig. Eine interkantonale Plattform ist hierfür ein nutzliches Instrument.

Berufsabschluss für Erwachsene: Anrechnung von Bildungsleistungen

Wer heute einen Berufsabschluss erwirbt, ist gerüstet für die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Damit Erwachsene ohne Berufsabschluss effizient zu einem Berufsabschluss gelangen, sieht das Berufsbildungsgesetz vor, dass vorhandene Kompetenzen («Bildungsleistungen») angerechnet werden. Die Anrechnung führt zu Dispensationen von Ausbildungs- oder Prüfungsteilen oder zu einer Verkürzung der Ausbildungsdauer.

Anrechnung von Bildungsleistungen in der höheren Berufsbildung: Bildungsgänge HF

Die Anrechnung von bereits erworbenen Bildungsleistungen ist eine Voraussetzung für lebenslanges Lernen und ein durchlässiges Bildungssystem. Damit Bewerber/innen überall die gleichen Bedingungen vorfinden, sollte die Anrechnung seitens Bildungsanbieter einheitlich erfolgen. Das Projekt hat zum Ziel, die Anrechnungspraxis im Bereich Höhere Fachschulen zu untersuchen und Empfehlungen abzuleiten.

Erhebungen der Erwartungen und Diskussion der Bildungsgefässe

Das Schweizer Berufsbildungssystem ist gut ausgebaut und verfügt über eine Reihe von Bildungsgefässen mit unterschiedlichen Profilen. Im Rahmen des Projekts «Erwartungen an die Bildungsgefässe erheben» ging es darum, vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens die Profile verbundpartnerschaftlich zu diskutieren und so bei den beteiligten Partnern den Grundstein für ein besseres Verständnis der Profile und Regelungsmechanismen zu schaffen.

Direkte Bildungskosten Berufsabschluss für Erwachsene – Anpassung der Berufsfachschulvereinbarung (BFSV)

Bisher kamen Erwachsene in der beruflichen Grundbildung ohne Lehrvertrag mangels eindeutiger Regelung für die Finanzierung der direkten Bildungskosten teilweise selbst auf. Seit dem 26. Oktober 2018 ist die Kostenübernahme der direkten Bildungskosten durch den Wohnsitzkanton in einem Anhang zum BFSV geregelt. 2021 lanciert die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK ein Monitoring zur Umsetzung in den Kantonen.

Indirekte Bildungskosten Berufsabschluss für Erwachsene – kantonale Stipendien und Darlehen

Erwachsene in einer beruflichen Grundbildung haben aufgrund ihrer Lebenssituation grössere Schwierigkeiten zur Finanzierung von indirekten Bildungskosten (Lohnausfall, niedriger Lehrlingslohn) als Jugendliche. Deshalb wird geprüft, wie sich die Kantone an diesen indirekten Bildungskosten beteiligen können.